Werden Angebote für altersgerechtes Wohnen geschaffen?
Im Mischgebiet sind 50 Prozent Wohnbaunutzung zulässig. Hier sind auch Sonderwohnformen, beispielsweise betreutes Wohnen, möglich und gewünscht. Die Herstellung barrierearmer und barrierefreier Wohnungen wird grundsätzlich gebietsübergreifend angestrebt.